Verkaufs- und Lieferbedingungen
Unsere Angebote sind nach jeder Hinsicht freibleibend. Die Maß- und Gewichtsangaben in übersandten Druckschriften und Prospekten sind unverbindlich, es sei denn, dass sie ausdrücklich bestätigt werden.
Aufträge gelten erst als erteilt, wenn sie von uns schriftlich bestätigt sind. Ergänzungen, Abänderungen oder mündliche Absprachen bedürfen ebenfalls unserer schriftlichen Bestätigung. Erteilte Aufträge sind unwiderruflich. Entgegenstehende Bedingungen des Bestellers verpflichten uns nicht.
Einkaufsbedingungen des Käufers wird hiermit ausdrücklich widersprochen. Sie verpflichten uns auch dann nicht, wenn wir nicht nochmals bei Vertragsabschluss widersprechen.
Die Preise werden ab Lager bzw. ab Werk festgesetzt und schließen Verpackung, Fracht, Porto und Versicherung nicht ein. Der Versand erfolgt auf Gefahr des Empfängers. Die Zahlung hat innerhalb 30 Tagen vom Rechnungsdatum in bar ohne Abzug oder bei sofortiger Kasse bei Wareneingang mit 2 % Skonto zu erfolgen, sofern nichts anderes vereinbart ist.
Bei Zielüberschreitungen werden Zinsen und Provisionen gemäß den jeweiligen Banksätzen für vorübergehende Kredite berechnet.
Gelieferte Waren bleiben bis zur völligen Bezahlung des Kaufpreises unser Eigentum. Es steht uns frei, Waren bei Nichteinhaltung der Zahlungsbedingungen zurückzuverlangen und geleistete Anzahlungen für Unkosten und Abnutzungen anzurechnen, unbeschadet etwa mit Recht geltend gemachter weiterer Ansprüche.
Vereinbarte Lieferzeiten werden nach Möglichkeit eingehalten. Ihre Überschreitung berechtigt jedoch nicht zum Rücktritt oder zu Schadenersatzansprüchen. Etwa auftretende Betriebsstörungen, Materialmangel, sowie Fälle höherer Gewalt usw., von denen wir oder unsere Lieferanten betroffen werden, entbinden uns von der Lieferverpflichtung.
Für neues Material übernehmen wir die gleiche Haftung, die das Herstellerwerk übernimmt. Beanstandungen können nur berücksichtigt werden, wenn sie sofort nach Empfang der Ware erhoben werden und die Ware sich im Zustand der Anlieferung befindet. Ein Anspruch auf Ersatz von Schäden, die nicht an dem Liefergegenstand selbst entstanden sind, Minderung, Gewinnentgang usw. ist ausgeschlossen.
Erfüllungsort für die Lieferung ist der Lager- und Herstellungsort; für die Zahlung Beckum. Als Gerichtsstand gilt für beide Teile Beckum.
In jedem Falle gilt unter Ausschluss ausländischen Rechts nur deutsches Recht.
Ist der Besteller nicht Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches, so gelten die gesetzlichen Bestimmungen über Käufe unter Kaufleuten als vereinbart.